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Harald Fischer

Kfz-Sachverständiger

Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, ab einer Schadenshöhe von über 750,- € einen unabhängigen Sachverständigen seines Vertrauens zu beauftragen. Die Kosten für das Sachverständigengutachten sind von der Versicherung des Schädigers erstattungspflichtig.

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