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Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, ab einer Schadenshöhe von über 750,- € einen unabhängigen Sachverständigen seines Vertrauens zu beauftragen. Die Kosten für das Sachverständigengutachten sind von der Versicherung des Schädigers erstattungspflichtig.
Vertrauen Sie meiner fachlichen Kompetenz und Erfahrung. Sie werden persönlich betreut und erhalten eine unabhängige, neutrale Gutachtenerstellung und eine vollständige Schadensermittlung.
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